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| aktuell -Ticker : |  | Hamburg ist frei von AFB | |
23.05.2011
Das Sperrgebiet ist im LK Stormarn und auf der Hamburger Seite aufgehoben worden.
Dr. Andrea Heiligenthal
Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Wandsbek Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit - W/VS 211 -
04.05.2011
Wir haben dieses Jahr wieder - das zwölften Jahr in Folge - über den Verein organisiert - Futterkranzproben auf Faulbrutsporen untersuchen lassen. Etwa 75% unserer Mitglieder beteiligen sich regelmäßig an den Untersuchungen.
Die von unserem Verein eingereichten Futterkranzproben der Mitglieder wurden beim Institut für Hygiene und Umwelt untersucht. Als erfreuliches Ergebnis kann festgestellt werden:
Im Jahre 2011 waren alle Futterkranzproben frei von Faulbrutsporen (Kategorie 0).
Eine systematische Aufklärungsarbeit in unserem Verein über die Faulbrut und ihre Behandlung wird weiterhin fortgesetzt.
Bei unserer Aufklärungsarbeit legen wir besonderen Wert auf die Kenntnis der vorbeugenden Maßnahmen:
Nachzulesen unter Spezialwissen, Bienengesundheit
Für folgende Gebiete wurde aufgrund nachgewiesener AFB ein Sperrgebiet eingerichtet:
20.09.2010: Faulbrut-Sperrgebiet Hamburg-Bergstedt/Volksdorf:
Aufgrund des Ausbruches der Amerikanischen Faulbrut der Bienen im Landkreis Stormarn in Ammersbek, OT Lottbek in unmittelbarer Nähe der Hamburger Landesgrenze wurde im Anschluß an den in Stormarn errichteten Sperrbezirk auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg ein Sperrbezirk wie folgt festgelegt:
Westliche Begrenzung: Bergstedter Chaussee nördlich ab des Gewässers Saselbek, Volksdorfer Damm, Wohldorfer Damm einschließlich der westlichen Grundstücke, Bredenbekstraße bis Westerfelde
Nördliche Begrenzung: Westerfelde, Alte Dorfstraße, Im Busch, Krempenhege bis Landesgrenze Stormarn
Östliche Begrenzung: Landesgrenze Stormarn bis U-Bahn Linie U1
Südliche Begrenzung: Entlang des Gewässers Saselbek bis Hamraa, Hamraa bis Waldweg, Waldweg, über Halenreie, Kattjahren bis U- Bahnlinie U 1, entlang der U1 über Haltestelle Buchenkamp bis zur Landesgrenze Stormarn.
Bitte beachten sie folgendes:
Gem. § 11 der Bienenseuchen-Verordnung vom 03.11.2004 (BGBI.I S. 2738)
1. sind alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrgebiet unverzüglich auf die Amerikanische Faulbrut zu untersuchen.
2. dürfen bewegliche Bienenstände von ihrem Standort nicht entfernt werden.
3. dürfen Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
4. dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
Bitte setzen sie sich umgehend mit dem Veterinäramt in Verbindung und entnehmen Sie, falls noch nicht durchgeführt, Futterkranzproben gemeinsam mit ihrem Seuchenwart.
Die entsprechenden Proben können jederzeit (Pförtnerloge ist besetzt) im Hygieneinstitut Hamburg, Abteilung Veterinärmedizinische Diagnostik, Marckmannstraße 129a, 20539 Hamburg, Tel.: 428 37 - 272, abgegeben werden. Vorzugsweise (um zügig ein Ergebnis zu erhalten) sollten die Proben zum Wochenbeginn (Sonntag, Montag) oder zum Wochenende (Donnerstag Nachmittag, Freitag) abgegeben werden. Diese amtliche Untersuchung ist kostenfrei.
24.09.2010
Neuer Faulbrut-Sperrbezirk in den Walddörfern Hamburgs !

Bekämpfung der amereikanischen Faulbrut der Bienen
Alle Imker, die Bienenstände im Sperrgebiet haben, sind aufgefordert, Futterkranzproben beim Hygieneinstitut abzugeben. Ansprechpartner: Frau Dr. Heiligenthal Tel.: 040 428812284 eMail: Andrea.Heiligenthal@Wandsbek.Hamburg.de
Das ausgerufene Sperrgebiet erstreckt sich wie folgt:
westliche Begrenzung: Bergstedter Chaussee nördlich ab Gewässer Saselbek, Volksdorfer Damm, Wohldorfer Damm einschließlich der westlichen Grundstücke, Bredenbekerstraße bis Westerfelde.
nördliche Begrenzung: Westerfelde, Alte Dorfstraße, Im Busch, Krempenhege bis Landesgrenze Stormarn
östliche Begrenzung: Landesgrenze Stormarn bis U-Bahn Linie U1
südliche Begrenzung: Entlang dem Gewässer Saselbek bis Hamraa, Hamraa bis Waldweg, Waldweg, über Halenreie, Kattjahren bis U-Bahnlinie U1 über Haltestelle Buchenkamp bis zur Landesgrenze Stormarn.
Diese amtliche Untersuchung ist kostenlos. Alle betroffenen Imker sollten zügig eine Futterkranzprobe ziehen, genauso wie wir es in der Frühjahrsuntersuchung machen. Ich habe an allen meinen Völkern heute Futterkranzproben gezogen und abgegeben.
04.11.2009
Mit Wirkung vom 05.10.2009 ist der Faulbrut-Sperrbezirk Hamburg-Meiendorf aufgehoben worden. Die Bienenseuche gilt in den betroffenen Bienenständen als erloschen. Alle bisherigen Beschränkungen für die im Sperrgebiet vorhandenen Bienenstände entfallen.
06.05.2009 Faulbrut-Sperrbezirk Hamburg-Meiendorf 2009:
Aufgrund eines Ausbruches der Amerikanischen Faulbrut wird folgender Sperrbezirk festgelegt:
Nördiche Begrenzung: Eulenkrugstraße in östlicher Richtung bis zur Landesgrenze
Östliche Begrenzung: Entlang der Landesgrenze ab Höhe Eulenkrugstrae bis zur B 435
Westliche Begrenzung: Farmsener Landstraße ab Eulenkrugstraße bis Diekkamp, Diekkamp, Haselkamp ab Diekkamp, Verlängerung über Grünanlage von Haselkamp bis Saselheider Straße Ecke Andreasweg, Saselheider Straße bis Farmsener Landstraße, Farmsener Landstraße, Berner Heerweg bis zum U-Bahnhof Berne
Südliche Begrenzung: U-Bahnhof Berne, Alte Berner Straße, Fasanenweg, Berner Straße, Oldenfelder Stieg, Höltigbaum, Sieker Landstraße, B 435 bis zur Landesgrenze
12.03.2009 Mit Wirkung vom 15. Januar 2009 wurde die tierseuchenrechtliche Anordnung zur Bekämpfung der Amerikanischen (bösartigen) Faulbrut bei Bienen in Hamburg- Wilhelmsburg aufgehoben. (Amtlicher Anzeiger Nr. 11 vom 06.02.09 Seite 225). Hiermit entfallen alle bisherigen Beschränkungen für die im Sperrbezirk vorhandenen Bienenbestände.
06.08.2008 Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat mit Verfügung vom 08.Mai 2008 eine “Tierseuchenbehördliche Anordnung zur Bekämpfung der bösartigen Faulbrut bei Bienen” erlassen. In Hamburg-Wilhelmsburg wird ein AFB-Sperrbezirk mit folgender Begrenzung festgelegt: Nördliche Begrenzung: Wilhelmsburger Reichsstraße (A252) sowie Müggenburger Hauptdeich in Verlängerung bis zum westlichen Ufer der Norderelbe. Östliche Begrenzung: Westliches Ufer der Norderelbe. Südliche Begrenzung: Kornweide/ Stillhorner Weg in Verlängerung bis zum westlichen Ufer der Norderelbe. Westliche Begrenzung: Wilhelmsburger Reichsstraße.
Weitere Informationen sind beim Verbraucherschutzamt Hamburg-Mitte unter Tel. 040 / 428 54-4555 während der Sprechzeiten: Dienstag bis Freitag von 11:00 bis 12:00 Uhr zu erhalten.
04.07.2008
Wir haben dieses Jahr wieder - das neunte Jahr in Folge - über den Verein organisiert - Futterkranzproben auf Faulbrutsporen untersuchen lassen. Etwa 75% unserer Mitglieder beteiligen sich regelmäßig an den Untersuchungen.
Die von unserem Verein eingereichten Futterkranzproben der Mitglieder wurden beim Institut für Hygiene und Umwelt untersucht. Als erfreuliches Ergebnis kann festgestellt werden:
Im Jahre 2008 waren alle Futterkranzproben frei von Faulbrutsporen (Kategorie 0).
Eine systematische Aufklärungsarbeit in unserem Verein über die Faulbrut und ihre Behandlung wird weiterhin fortgesetzt.
Bei unserer Aufklärungsarbeit legen wir besonderen Wert auf die Kenntnis der vorbeugenden Maßnahmen:
Nachzulesen unter Spezialwissen, Bienengesundheit
Saubere Beuten, starke Völker und nur helle Waben.
Ein starkes Volk baut locker zwei Zargen Mittelwände aus, 15 Stück sind zu wenig!
Wissen Sie, wie unser Mitglied Nils Mang auffüttert? – Das Volk wird auf eine Zarge zusammengedrückt, darauf kommt eine Zarge mit Mittelwänden und darauf das Futter.
So sitzen die Bienen schon im Frühjahr auf frischen Waben und die alte Zarge kann total entnommen werden. Die Erweiterung und die Honigraumfreigabe erfolgt natürlich auch nur mit Mittelwänden und unbebrüteten Honigwaben vom Vorjahr.
. . . und deshalb werden wir auch künftig dafür plädieren, daß die jährliche Futterkranzproben-Untersuchung zum festen Bestandteil jeder Betriebsweise wird.
(25.05. 2011)
Imkerverein Hamburg-Walddörfer
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